WIRKEN ÜBER DAS LEBEN HINAUS
Die Beschäftigung mit dem letzten Willen ist nicht selten der Beginn vieler Fragen. Man blickt zurück und besinnt sich der Menschen und Themen, die einem wichtig waren und sind. Wen will man wie in seinem Nachlass berücksichtigen? Nicht wenige wollen dann mit ihrem Vermächtnis den roten Faden ihres Lebens über den Tod hinaus weiterspinnen, ihrem gesellschaftlichen Wirken vielleicht noch zu Lebzeiten eine nachhaltige Fortsetzung geben.
Bei der Sicherung von Boden und Höfen geht es immer auch um die nächste Generation: darum, welche Grundlagen wir weitergeben und welche Zukunft wir auf diesem Planeten ermöglichen. Genau hier setzt die BioHöfe Stiftung an – mit dem Ziel, dauerhaft lebendige Böden zu erhalten, indem Höfe für den ökologischen Landbau gesichert werden
Wer dieses Anliegen teilt, kann sein Engagement auch über das eigene Leben hinaus bei der BioHöfe Stiftung in verlässliche Hände legen. Wir zeigen Ihnen, welche Wege es gibt, mit Testament oder zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen. So kann aus einem persönlichen Vermächtnis ein bleibender Beitrag für gesunde Böden, eine zukunftsfähige Landwirtschaft – und die kommenden Generationen werden.
Die Zukunft gestalten — im Testament
Wer die Zukunft eines lebendigen Bodens über den eigenen Tod hinaus im Testament sichern will, kann das auf unterschiedliche Weise tun: Zum einen kann die BioHöfe Stiftung als Alleinerbin eingesetzt werden, zum anderen über ein „Vermächtnis“ berücksichtigt werden.
Stiftung als Alleinerbin
Die Stiftung kann grundsätzlich als Erbin für jedwede Vermögenswerte im Testament eingetragen werden. Das können Immobilien und Flächen innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft sein und zum Beispiel Anteile nahezu aller Art: an der BioBoden Genossenschaft, an der GLS Bank oder etwa in Form von Aktien an Unternehmen. Möglich ist auch Barvermögen.
Um welche Form des Vermögens es sich auch handelt, eines ist klar: Alles aus einer der Stiftung zugesprochenen Erbmasse wird für die ökologische Landwirtschaft eingesetzt. Immobilien und Flächen in der Landwirtschaft können — soweit sinnvoll — zum Beispiel für den Öko-Anbau nutzbar gemacht werden, andere außerhalb der Landwirtschaft werden vielleicht veräußert oder vermietet, um mit dem Erlös die Ziele der Stiftung weiter voranzutreiben. Ebenso ist es bei Beteiligungen, allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: Die Anteile unserer Schwester, der BioBoden Genossenschaft werden natürlich dauerhaft gehalten.
Wenn neben der Stiftung als Alleinerbin weitere Personen bedacht werden sollen, ist das natürlich möglich: Durch Vermächtnisse können Sie bestimmte Werte anderen Personen zusprechen. Die Stiftung sorgt dafür, dass die Begünstigten ihren Erbanteil erhalten.
Vermächtnis als Alternative
Wenn andere Personen Erbinnen und Erben sind, ist es andersherum möglich, die BioHöfe Stiftung durch ein Vermächtnis zu berücksichtigen: Sie können also im Testament verfügen, dass Anteile an der Genossenschaft, Immobilien, Beteiligungen oder Geld für BioBoden Anteile als Vermächtnis in die Hände der Stiftung gelegt werden.
Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wenn Sie die BioHöfe Stiftung bedenken, können Sie die Stiftung als Testamentsvollstreckerin einsetzen, damit alles gemäß dem letzten Willen geregelt wird. Wir beraten Sie gerne dazu.
Die Zukunft gestalten — jenseits des Testaments
Wer den Boden übers eigene Dasein hinaus mit Leben füllen und sein Testament dafür nicht anrühren möchte, kann vier Wege beschreiten:
BioBoden Anteile dauerhaft wirken lassen
Das ist der einfachste Weg: Die Mitglieder der BioBoden Genossenschaft sichern Boden langfristig für den ökologischen Landbau durch das zeichnen von Genossenschaftsanteilen. Wenn Sie Anteile haben und mit diesen den Boden auch für die nächsten Generationen sichern wollen, können Sie der BioHöfe Stiftung einfach eine Verfügung ausstellen. Denn hinter jedem Anteil bei BioBoden steht ein Stück gesicherter Boden. Mit einer Verfügung an die Stiftung stellen Sie sicher, dass dieser Boden - unabhängig von den Entscheidungen zukünftiger Erben-Generationen- der ökologischen Landwirtschaft erhalten bleibt.
Dafür einfach die Verfügung zugunsten Dritter ausfüllen und uns als unterschriebenes Original zuschicken.
Schenkung mit Widerruf
Viele Menschen wollen sich bereits zu Lebzeiten mehr als bisher für einen guten Boden engagieren und Geld in nachhaltige Wirkung bringen, sind aber unsicher: Vielleicht brauchen sie das Geld in Zukunft noch, vielleicht entwickelt sich der Lebensabend anders als geplant? Hier kommt ein besonderes Instrument zum Einsatz: Eine Schenkung mit Widerrufsrecht an die Stiftung erlaubt es, die Schenkung bis zum Tod mit kurzer Frist zurückzurufen.
Spende
Eine weitere Option ist die klassische Schenkung von Geld, Land oder Genossenschaftsanteilen gegen Spendenbescheinigung. Wenn die Zuwendung für die Zeichnung von Anteilen durch die Stiftung genutzt werden soll, vermerken Sie dies einfach im Verwendungszweck. Ganz wichtig: Jede Spende zählt, sei sie auch noch so klein. Jeder Euro, der zum Beispiel bei einer „Spende statt Geschenk“-Aktion beim runden Geburtstag zusammenkommt, ist Zukunftsgeld.
Noch Fragen?
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail erreichen:
Per E-Mail: Info@bioboden.de
An Werktagen sind wir telefonisch erreichbar unter: +49 234 414702-00
Jasper Holler