Für Schenkende

Vom ersten Gedanken, seinen Hof oder seine Flächen zu verschenken, bis zur Realisierung ist es oft ein weiter Weg. Auf diesem Weg möchte die BioHöfe Stiftung sicher, kompetent und vertrauensvoll begleiten. Dabei kann sie auch auf die langjährige Erfahrung des Gründers GLS Treuhand e.V. zurückgreifen.

Für viele ist die Entscheidung zur Hofabgabe ein zutiefst emotionaler Prozess, insbesondere für Bio-Landwirte. Das ist kein Wunder: Denn insbesondere für sie steht die Arbeit für eine ökologische Landwirtschaft im Mittelpunkt, sie sind mit Herzblut dabei und haben ihre Flächen teils über Jahrzehnte mit Hingabe und aus Überzeugung biologisch beackert. Da fällt das Loslassen schwer. Doch wer seinen Hof dauerhaft in seinem Sinne bewirtschaftet sehen möchte, für den ist die BioHöfe Stiftung eine gute Option.

Auch wenn Abgebende eine Altersabsicherung brauchen, stehen wir gerne bereit und prüfen gemeinsam, ob die Sicherung aus dem laufenden Betrieb durch einen Nachfolger erwirtschaftet werden kann. Gleiches gilt für die weiteren Schenkungen an Kinder, Abfindung von Pflichtansprüchen oder die Auszahlung von Vermächtnissen.

Auch können wir je nach Situation die Möglichkeiten schaffen, mit dem geschenkten Hof in Kontakt zu bleiben oder über eine Treuhandstiftung mit den Geschicken des Hofes verbunden zu sein.

Wie auch immer: Wir kümmern uns um individuelle Regelungen, die möglichst viele Belange und Wünsche berücksichtigen.

Im Kern betreuen wir diese drei Gruppen:

  • Hofbesitzer, die ihren ganzen Hof in eine Stiftung einbringen wollen.

  • Besitzer einzelner Grundstücke, die diese gerne einer Stiftung schenken möchten

  • Familienstiftungen, die eine neue Perspektive suchen

  • Mitglieder der BioBoden Genossenschaft, die ihre Genossenschaftsanteile der Stiftung spenden oder nach ihrem Tod vererben wollen

  • Menschen und Institutionen, die die Arbeit der Stiftung mit Spenden unterstützen möchten

Die BioHöfe Stiftung ist vom Finanzamt Bochum als gemeinnützig anerkannt worden und kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Schenkungen Spendenbescheinigungen ausstellen.